Ab dem 1. Juli 2024 treten in Deutschland neue Regelungen für Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Diese Kennzeichen, die bisher für Probefahrten und Überführungen von Fahrzeugen genutzt wurden, unterliegen nun strengeren Bestimmungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen und was Sie künftig beachten müssen.
Was sind Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Nummernschilder, die für maximal fünf Tage gültig sind. Sie werden häufig für Probefahrten, Überführungen oder zur Überprüfung der Fahrbereitschaft von Fahrzeugen genutzt. Im Gegensatz zu regulären Kennzeichen sind sie nur für den kurzzeitigen Gebrauch gedacht und erfordern keine dauerhafte Zulassung.
Neue Vorschriften ab Juli 2024
Die neuen Regelungen beinhalten folgende wesentliche Änderungen:
-
Zulassung nur mit TÜV-Prüfung: Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden sollen, müssen künftig eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) vorweisen können. Ohne diese Bescheinigung wird das Kennzeichen nicht mehr ausgegeben.
-
Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen wird jetzt fahrzeuggebunden ausgegeben. Dies bedeutet, dass das Kennzeichen nur für das im Antrag angegebene Fahrzeug verwendet werden darf. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht mehr möglich.
-
Verwendung außerhalb Deutschlands: Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland wird stark eingeschränkt. Einige Länder erkennen diese Kennzeichen nicht mehr an, was die Überführung von Fahrzeugen ins Ausland erschwert.
Beantragung und Kosten
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erfolgt weiterhin bei der zuständigen Zulassungsstelle. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (TÜV)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen belaufen sich in der Regel auf etwa 20 bis 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Zulassungsstelle.
Fazit
Mit den neuen Regelungen soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen eingedämmt werden. Fahrzeughalter sollten sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren und die erforderlichen Dokumente bereithalten, um Verzögerungen bei der Beantragung zu vermeiden.
Für weitere Informationen und eine einfache Beantragung der eVB-Nummer besuchen Sie bitte kurzzeitkennzeichen evb.